Neue Förderung bis 2017
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Neue Förderung bis 2017

Neue Förderung bis 2017

Im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ gibt es neue Zuschüsse bei der Einbruchprävention.

Die KfW-Bank hat ihr Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ erweitert. Ab sofort bietet sie privaten Haus-und Wohnungseigentümern sowie Mietern lukrative Zuschüsse zur Sicherung gegen Haus-und Wohnungseinbrüche an. „Gefördert werden unter anderem der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus-oder Wohnungseingangstüren, der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster und der Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden- angesichts der stetig steigenden Einbruchskriminalität ein gutes und richtiges Signal der Bundesregierung“ erklärt Ulrich Tschorn, Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassaden (VFF). Das Bundesbauministerium stellt für die Erweiterung des Programms von 2015 bis 2017 jährlich je zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Einbruch_bearb-KopieSo funktioniert die Berechnung der Zuschüsse:

Die Höhe liegt einheitlich bei zehn Prozent der Investitionssumme. Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1.500 Euro. Die Investitionskosten müssen daher bei einer Förderung von zehn Prozent mindestens 2.000 Euro betragen. Bezuschusst werden dabei Investitionskosten von maximal 15.000 Euro. “ Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks“, so Tschorn.

Zeitschrift Wohnglück Nr. 1/16