Schallschutztüren mit Prüfzeugnis
Lärm löst im menschlichen Körper Stress aus. Schallschutz gehört daher zu den wichtigsten Anforderungen und Qualitätsmerkmalen im Bauwesen. Als Hersteller haben wir grundsätzlich Prüfungen im betriebsfertigen Zustand im Labor nach DIN 4109 und DIN EN ISO 140-3 (Prüfnorm) durchzuführen. Türblattsystem, Zargensystem, Dichtungssystem (Bodendichtung, Zargendämpfungsprofil, gebenenfalls Türfalzdichtungen, Beschläge) bilden eine geprüfte Einheit.
- Huber Form Schallschutz-Türelemente sind nach DIN 4109 geprüft und entsprechen den Schallschutzklassen 1,2,3 oder 4 der VDI-Richtlinie 3728.
- Sie erhalten bei Huber Form Türen aus Holzwerkstoffen in Sandwichbauweisegenauso wie HolzRahmen-Türen aus Massivholz.
Geprüfte Varianten:
- in Holzzargen bzw. Stahlzargen in vielen Profilausführungen
- für gefälzte und ungefälzte (stumpf einschlagende) Türen
- mit oder ohne Lichtausschnitt
- in einflügeliger, zweiflügeliger Ausführung
- sowie mit festtehenden Seitenteilen
- und/oder Glasoberlicht bzw. Glasseitenteilen.
Alle Details werden präzise auf Ihr Projekt abgestimmt –
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