Wenn ein Gebäude Feuer fängt, geht es um das Überleben der Bewohner. Deshalb schreibt das Gesetz in öffentlichen Bauten und größeren Wohnhäusern Feuerschutztüren vor. Mit unseren T-30 Türelementen beweisen wir, dass Türen, die eine halbe Stunde dem direkten Feuerstandhalten können, nicht aus schwerem Metall sein müssen. Wir liefern Ihnen Türen mit den amtlichen Zulassungen für ein- und zweiflügelige sowie Sondertürelemente.
- Die Brandschutz-Türelemente sind nach EN 1634 Teil 1 bzw. DIN 4102 geprüft und vom DIBt, Berlin bauaufsichtlich zugelassen.
- Sie erhalten bei uns Brandschutztüren nach DIN T30 – T90 bzw. EN. EI30 -EI90.
- Mit dem „Ü-Zeichen“ kennzeichnen wir die Übereinstimmung des Bauproduktes und die zulassungsgerechte Ausführung durch Eigen- und Fremdüberwachungen.
- Die Brandschutz-Verglasungen F30 bzw. F90 sind mit unseren ein- oder zweiflügeligen Brandschutztüren kombinierbar.
- Sie erhalten bei Huber Form Türen aus Holzwerkstoffen in Sandwichbauweise genauso wie Holzrahmentüren aus Massivholz.
Alle Details werden präzise auf Ihr Projekt abgestimmt –
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