Brandschutztüren
Brandschutz, Brandschutztüren, Spezialtüren, T-30, EN 1634, F30, F90, DIN 4102, Ü-Zeichen
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Brandschutztüren

Brandschutz

Wenn ein Gebäude Feuer fängt, geht es um das Überleben der Bewohner. Deshalb schreibt das Gesetz in öffentlichen Bauten und größeren Wohnhäusern Feuerschutztüren vor. Mit unseren T-30 Türelementen beweisen wir, dass Türen, die eine halbe Stunde dem direkten Feuerstandhalten können, nicht aus schwerem Metall sein müssen. Wir liefern Ihnen Türen mit den amtlichen Zulassungen für ein- und  zweiflügelige sowie Sondertürelemente.

Technische Eigenschaften

  • Die Brandschutz-Türelemente sind nach EN 1634 Teil 1 bzw. DIN 4102 geprüft und vom DIBt, Berlin bauaufsichtlich zugelassen.
  • Sie erhalten bei uns Brandschutztüren nach DIN T30 – T90 bzw. EN.  EI30 -EI90.
  • Mit dem „Ü-Zeichen“ kennzeichnen wir die Übereinstimmung des Bauproduktes und die zulassungsgerechte Ausführung durch Eigen- und Fremdüberwachungen.
  • Die Brandschutz-Verglasungen F30 bzw. F90 sind mit unseren ein- oder zweiflügeligen Brandschutztüren kombinierbar.
  • Sie erhalten bei Huber Form Türen aus Holzwerkstoffen in Sandwichbauweise genauso wie Holzrahmentüren aus Massivholz.
Alle Details werden präzise auf Ihr Projekt abgestimmt –

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